Am 9. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für ein „Fairer – Kassenwettbewerb-Gesetz (vormals „Faire-Kassenwahl-Gesetz“) beschlossen. Darin nicht mehr enthalten ist das ursprüngliche Vorhaben, den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes mit hauptamtlichen Vorständen der Krankenkassen zu besetzen. Bundesgesundheitsminister Spahn kommt damit seinen Kritikern – unter anderem der BIV – entgegen, die sich auch weiterhin für einen Verwaltungsrat ausschließlich aus gewählten Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern der Versicherten und Arbeitgeber ausgesprochen hatten. Des Weiteren verzichtet der Minister auf die zunächst vorgesehene bundesweite Öffnung aller nicht betriebsbezogenen Krankenkassen. Das ist insbesondere der Intervention der Ortskrankenkassen und der Bundesländer geschuldet. Im Mit- telpunkt des Gesetzes steht jetzt die überfällige Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs. Andrea Wiedemann, stellvertretende BIV-Vorsitzende, dazu: „Wie die Reform des Morbi-RSA ausgelegt ist, sollte sie zu einer gerechteren Finanzierung der Krankenkassen führen. Insofern dürfte der Kassenwettbewerb tatsächlich fairer werden.“