Noch immer warten etwa vier Millionen pflichtversicherte Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner auf die versprochene Absenkung ihrer Krankenversicherungsbeiträge. Hintergrund: Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 hat der Gesetzgeber einen Freibetrag auf Betriebsrenten in Höhe von 159,25 Euro monatlich beschlossen, woraus sich für den Einzelnen eine Ersparnis von bis zu  25 Euro monatlich ergibt.

Klingt einfach, erweist sich bei der praktischen Umsetzung aber als äußerst kompliziert. Die Umstellung der Abrechnungsprogramme bei den fast 50.000 Zahlstellen von Betriebsrenten und den Krankenkassen erfordert daher rund neun Monate, wie die BIV in Erfahrung bringen konnte.

Ab 1. Oktober 2020 sollen die neuen Programme jetzt scharf geschaltet werden. Zuständig für die Anpassung der Beiträge und die Erstattung der zuviel gezahlten Beiträge an die Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner sind die Stellen, die die Rente auszahlen. Lediglich bei Krankenversicherungsbeiträgen aus einer Kapitalabfindung oder Kapitalleistung einer betrieblichen Altersversorgung ist die jeweilige Krankenkasse in der Pflicht.