Die Barmer Interessenvertretung (BIV) im Verwaltungsrat der BARMER begrüßt die Vereinbarung zwischen dem GKV Spitzenverband mit den jeweiligen Berufsverbänden, Videobehandlungen in den Therapiebereichen Physio- und Ernährungstherapie weiterzuführen bzw. beizubehalten.

Der GBA, also der Gemeinsame Bundesausschuss, hatte für die Dauer der Corona Pandemie eine Sonderregelung zur Videobehandlung erlassen, die am 31.3.2022 auslief. Jetzt wurden bestimmte Behandlungen definiert, und wenn der Patient oder die Patientin einverstanden ist, kann die Behandlung per Video stattfinden. Die erste Behandlung muss allerdings in Präsenz stattfinden.