In gleichlautenden Schreiben an Bundesgesundheitsminister Spahn, den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag und die gesundheitspolitischen Sprecher/innen der Bundestagsfraktionen hat die BARMER Interessenvertretung auf eine Ergänzung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes gedrängt, das sich zur Zeit in der parlamentarischen Beratung befindet. Hintergrund ist Folgendes:

Mit Wirkung vom 1. April 2019 soll das Krankengeld bei Arbeitslosen nicht mehr gänzlich in Fortfall kommen, wenn die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht nahtlos erfolgt. In diesem Fall soll Krankengeld künftig nur noch für die Zeit der sogenannten Lücke versagt werden. Arbeitslosengeldempfänger sollen insoweit mit Beschäftigten gleichgestellt werden. Das ist nach Auffassung der BIV in jedem Fall schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung.

Darüber hinaus müssen aber zwingend auch die Fristen bei der Melde- und Nachweispflicht des Krankengeldes verlängert werden, weil nach wie vor tausende und abertausende Versicherte in diese Krankengeldfalle tappen und dann unverschuldeterweise mit finanziel-len Einbußen konfrontiert werden. Konkret schlägt die BARMER Interessenvertretung eine Fristverlängerung von jeweils drei Tagen sowohl bei einer Erst- als auch bei einer Anschluss-krankschreibung vor. Damit könnten Krankengeldverluste  für die Versicherten weitgehend vermieden werden, viele Widerspruchsverfahren bei den Krankenkassen entfallen und die ohnehin stark frequentierten Sozialgerichte entlastet werden.

BIV-Vorsitzender Bernd Heinemann in seinem Schreiben an Minister Spahn und andere: „Eine solche Regelung wäre sowohl im Interesse der Versicherten als auch der Kranken-kassen und der Sozialgerichte. Ich würde es sehr begrüßen, wenn sie sich schnell realisieren ließe.“