Die Interessen unserer Versicherten stehen im Mittelpunkt unseres Handelns.

In ihrem sozial- und gesundheitspolitischen Grundsatzprogramm („Was uns wichtig ist – wofür wir eintreten“ unter der Rubrik „Verein“ der BIV-Website) fordert die BIV, mehr Frauen in den Vorschlagslisten bei der Sozialwahl zu berücksichtigen. Sie selbst geht mit gutem Beispiel voran, denn fünf ihrer acht Verwaltungsratsmitglieder bei der BARMER sind weiblich. Jetzt hat die Politik reagiert und mit dem MDK-Reformgesetz vorgegeben, dass jede Vorschlagsliste mindestens 40 Prozent Frauen und 40 Prozent Männer enthalten muss. Mit dieser Geschlechterquote soll eine angemessene Repräsentanz von Frauen und Männern in den Verwaltungsräten der Krankenkassen erreicht werden. „Gut so“, sagt die BIV und fühlt sich in ihrer Auffassung bestätigt.