Die Interessen unserer Versicherten stehen im Mittelpunkt unseres Handelns.
von unserem Vorstandsmitglied Hermann Schmitt
- Ab wann soll es die Grundrente geben?
Nach dem Gesetz tritt die Regelung zur Grundrente zum 1. Januar 2021 in Kraft. - Ist die Grundrente eine eigenständige Leistung?
Nein. Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung, sondern Bestandteil der Rente. - Für wen wird es die Grundrente geben?
Die Grundrente wird nach dem Willen des Gesetzgebers für alle Rentnerinnen und Rentner eingeführt. Damit profitieren sowohl diejenigen davon, die bereits eine Rente beziehen als auch diejenigen, deren Rente erst nach dem 31. Dezember 2020 beginnt. Der Zuschlag kommt für alle Renten in Betracht. Er wird deshalb zu allen Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Erziehungsrenten und Hinterbliebenenrenten gezahlt.Voraussetzung ist, dass mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen. Der Zuschlag ist gestaffelt und erreicht bei 35 Jahren Grundrentenzeiten die volle Höhe. Auf die Grundrente wird Einkommen angerechnet. - Können bereits persönliche Auskünfte zur Grundrente gegeben werden?
Nein. Individuelle Auskünfte über Ihren persönlichen Anspruch auf Grundrente sind derzeit noch nicht möglich. Der Aufbau eines Verfahrens zum Datenaustausch mit der Finanzverwaltung und auch die Prüfung von knapp 26 Millionen Versichertenkonten werden einige Zeit in Anspruch nehmen. Unter www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundrente/grundrente.html finden Sie bis dahin viele Informationen zur Grundrente. - Was muss man tun, um die Grundrente zu bekommen?
Die Grundrente wird automatisch geprüft und ausgezahlt. Für Rentnerinnen und Rentner besteht kein Handlungsbedarf. Ein Antrag ist nicht erforderlich. - Wann wird die Grundrente ausgezahlt?
Die ersten Bescheide zur Grundrente werden voraussichtlich ab Juli 2021 versandt. Zunächst bekommen Neurentner ihre Bescheide, bis spätestens Ende 2022 dann auch alle, die schon Rente beziehen. Alle bis dahin aufgelaufenen Beträge aus der Grundrente werden natürlich nachgezahlt. - Was sind Grundrentenzeiten?
Zu den 33 Jahren an Grundrentenzeiten zählen folgende Zeiten:>Pflichtbeiträge aus Berufstätigkeit oder Selbständigkeit, >Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen,>Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation,>Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege,>Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR). - Welche Zeiten zählen bei der Mindestversicherungszeit für die Grundrente nicht mit?
Nicht zu den Grundrentenzeiten zählen Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld I und II, Zeiten der Schulaus bildung, die Zurechnungszeit (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsrente) sowie freiwillige Beiträge. - Gibt es eine Gleitzone bei der Mindestversicherungszeit?
Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre, aber weniger als 35 Jahre Grund-rentenzeiten zurückgelegt haben, erhalten den Grundrentenzuschlag gestaffelt. Erst ab 35 Jahren mit Grundrentenzeiten wird der Zuschlag in voller Höhe gezahlt. - Wie hoch muss das eigene Einkommen mindestens gewesen sein, damit eine Grundrente in Betracht kommt?
Eine Grundrente wird gezahlt, wenn die eigene Beitragsleistung in der Rentenversicherung mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes der Versicherten betrug oder beträgt. Zeiten mit Beiträgen aus einem Verdienst unter 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes der Versicherten bleiben unberücksichtigt. Im Jahr 2020 beträgt der monatliche Durchschnittsverdienst rund 3 379 Euro. Der monatliche Bruttoverdienst müsste somit im Jahre 2020 gerundet bei mindestens 1 013 Euro liegen, damit diese Zeit für die Berechnung eines Zuschlags berücksichtigt werden kann. Heute liegen die Verdienste der Vollzeitbeschäftigten aufgrund der Regelungen zum Mindestlohn über dieser Grenze. Teilzeitbeschäftigungen führen teilweise zu einem Lohn unterhalb von 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Solche Teilzeitbeschäftigungen werden für die Berechnung des Zuschlages nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Zeiten eines Minijobs. - Wie hoch wird die Grundrente sein?
Die Höhe der Grundrente wird individuell errechnet. Es gibt keinen Mindest betrag. Für höchstens 35 Jahre wird der erworbene Rentenanspruch verdoppelt, allerdings gegebenenfalls begrenzt auf 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Am Ende wird der Zuschlag pauschal um 12,5 Prozent gemindert. - Wird Einkommen auf die Grundrente angerechnet?
Ja, auf die Grundrente wird Einkommen angerechnet. Die volle Grundrente gibt es bis zu einem monatlichen Einkommen von 1 250 Euro für Alleinstehende und 1 950 Euro für Eheleute oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens an gerechnet. Einkommen über 1 600 Euro (Paare: 2 300 Euro) werden in voller Höhe angerechnet. - Welches Einkommen wird bei der Grundrente angerechnet?
Bei der Grundrente wird die eigene Nettorente, die Witwen- oder Witwerrente und weiteres zu versteuerndes Einkommen ange-rechnet. Dieses wird vom Finanzamt festgestellt und der Deutschen Rentenversicherung automatisch mitgeteilt. Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrages werden ebenfalls angerechnet. Rentnerinnen und Rentner müssen der Deutschen Rentenversicherung deshalb relevante Kapitalerträge mitteilen. Die Rentenversicherung kann die Angaben dann überprüfen.Steuerfreie Einnahmen wie beispielsweise Einnahmen aus einer ehrenamtlichen Tätig-keit und aus einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung (Minijob) bleiben unberücksichtigt.Nicht berücksichtigt werden zum Beispiel Immobilien und Vermögen sowie der Zuschlag aus der Grundrentenberechnung.