Die Interessen unserer Versicherten stehen im Mittelpunkt unseres Handelns.

Endlich, ist man versucht zu sagen. Nach langer Anlaufzeit hat der Deutsche Bundestag am 12. Dezember 2019 ein Gesetz zur Entlastung der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner beschlossen. Es tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und bewirkt niedrigere Krankenversicherungsbeiträge für etwa vier Millionen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner. Im Einzelnen:
Bisher galt eine Freigrenze von 155,75 Euro monatlich. Das heißt, wer eine monatliche Betriebsrente bis zu diesem Betrag erhielt, zahlte davon keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Überstieg die monatliche Betriebsrente jedoch diesen Betrag, wurde der volle Beitragssatz für die gesamte Betriebsrente berechnet. Auf eine Betriebsrente von 250 Euro monatlich entfiel also ein Beitrag von 39,25 Euro (15,7% von 250 Euro).
Ab Januar 2020 gilt ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 5% der sogenannten Bezugsgröße. 2020 bleiben damit Betriebsrenten bis zur Höhe von 159,25 Euro monatlich beitragsfrei. Übersteigt die monatliche Betriebsrente diesen Betrag, wird der volle Beitragssatz nur für den übersteigenden Betrag berechnet. Auf eine Betriebsrente von 250 Euro entfällt also ein Beitrag von 14,25 Euro (15,7% von 90,75 Euro). Mithin ändert sich für ein Drittel der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner in Deutschland nichts; nämlich für diejenigen mit einer monatlichen Rente bis 155,75 Euro. Alle anderen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner sparen monatlich 25 Euro oder jährlich 300 Euro.
Ein kleiner Wermutstropfen: An der Beitragszahlung zur sozialen Pflegeversicherung ändert sich nichts. Heißt, wer eine Rente bis zu 155,75 Euro monatlich bekommt, bleibt weiterhin beitragsfrei. Wer eine höhere Rente bekommt, zahlt für die gesamte Betriebsrente den vollen Beitragssatz (3,05% bzw. 3,30% bei Kinderlosen).
Insgesamt kalkuliert die Bundesregierung die entstehenden Beitragsausfälle mit 1,2 Milliarden Euro jährlich. Anders als von der BIV gefordert, kommt dafür nicht etwa der Steuerzahler, sondern die Gemeinschaft aller Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung auf. Gemeinsam mit den vielen kostenträchtigen Gesetzen, die Minister Spahn schon auf den Weg gebracht hat, kann dies längerfristig nicht ohne Folgen bleiben. Auch das ist leider Teil der Wahrheit.