Die Interessen unserer Versicherten stehen im Mittelpunkt unseres Handelns.
Das Jahr 2019 bringt viele neue Regelungen mit sich. Das gilt nicht zuletzt für die Gesetzliche Pflegeversicherung. Die wichtigsten Veränderungen sind nachstehend aufgeführt. Darüber hinaus erfolgt aber auch eine politische Schwerpunktsetzung und dürfte 2019 als „Pflegejahr“ in die sozialpolitische Geschichtsschreibung eingehen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nutzte direkt die ersten Januartage, um eine Diskussion über die Zukunft der Pflegeversicherung anzustoßen. Sein Ziel: Eine Grund-satzdebatte über die künftige Finanzierung. Eine Reihe von Fakten spricht für die Debatte ums Geld. Mehr noch geht es aber darum, welchen Wert die Gesellschaft der Pflege beimisst und welche Wertschätzung gegenüber denen deutlich wird, die Pflege leisten.
von unserem Mitglied Bernd Brandemann
Die Zahl derer, die Leistungen erhalten, verdoppelte sich in den vergangenen zwei Jahr-zehnten. Im Jahr 2017 waren es rund 3,3 Millionen Menschen, die Leistungen aus der Gesetzlichen Pflegeversicherung erhielten. Gründe für die Steigerung sind einerseits die generelle demografische Alterung, andererseits die nach und nach erfolgte Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises. Im Jahr 2017 wurden 37 Prozent der Leistungen (rd. 13 Mrd. Euro) für das Segment „Vollstationär“, 28 Prozent für Geldleistungen (10 Mrd. Euro) und gut 13 Prozent (4,5 Mrd. Euro) für Pflegesachleistungen aufgewendet.
Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung kommt zu dem Ergebnis, dass bis zum Jahr 2045 der Beitragssatz von heute 3,05 Prozent auf 4,25 Prozent steigen könnte. Auf ein konkretes Finanzierungsmodell will der Minister sich jetzt allerdings nicht festlegen: „Das ist der Be-ginn einer Debatte, da möchte ich nicht gleich schon die Ergebnisse vorwegnehmen.“ In einer ersten Stellungnahme votierte der GKV-Spitzenverband für einen steuerfinanzierten Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung. Aber auch die Systemfrage zur Trennung von ge-setzlicher- und privater Pflegeversicherung dürfte die anstehende Diskussion bestimmen.
Neben der Finanzierung als solcher wird der Diskurs über eine Aufwertung des Pflegebe-rufes notwendig sein. Denn der Prognose einer wachsenden Zahl von Pflegedürftigen steht schon heute die Problematik fehlender Pflegekräfte gegenüber. Es geht um Fragen der Ausbildung, der Vergütung, aber auch zeitgemäßer Arbeitsbedingungen.
Neu in 2019:
Pflegeversicherungsbeiträge angehoben. Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent (3,3 Prozent für Kinderlose). Begründet wird die Anhebung mit Leistungsverbesserungen in den letzten Jahren. Außerdem sind weitere ausgabenwirksame Verbesserungen in nächster Zeit geplant, die mit dieser Erhöhung finanziert werden sollen.
Pflege zuhause. Pflegende Angehörige erhalten leichter Zugang zu stationären medizinischen Rehabili-tationsleistungen. Werden pflegebedürftige Person gleichzeitig in einer Reha-Einrichtung betreut, übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Andernfalls müssen Kranken- und Pflegekasse die Betreuung organisieren. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen gelten Taxifahrten zu einer ambulanten Behandlung mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt. Längere Wegezeiten, insbesondere im ländlichen Raum, in der ambulanten Alten- und Krankenpflege sollen besser honoriert werden. Auch in der häuslichen Krankenpflege müssen Tariflöhne von den Krankenkassen akzeptiert werden.
Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen. In der vollstationären Altenpflege sollen 13.000 zusätzliche Stellen geschaffen und von den Krankenkassen ohne finanzielle Beteiligung der Pflegebedürftigen finanziert werden. Dabei können auch Teilzeitstellen, die aufgestockt werden, berücksichtigt werden.
Bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte. Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser werden finanziell dabei unterstützt, die Vereinbar-keit von Familie und Beruf für ihre in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern. Krankenkassen müssen rund 70 Millionen Euro jährlich mehr für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufwenden.
Digitalisierung fördern. Mit digitaler Unterstützung sollen Pflegekräfte entlastet werden. Die Pflegeversicherung stellt dafür einmalig pro Einrichtung (ambulant oder stationär) 12.000 Euro zur Verfügung. Unter bestimmten Umständen können Maßnahmen im Umfang von bis zu 30.000 Euro je Einrichtung finanziert werden.