Die Interessen unserer Versicherten stehen im Mittelpunkt unseres Handelns.

Am 15. September 2019 fand die diesjährige Mitgliederversammlung der BARMER Interessenvertretung statt. Tagungsort war das Seniorenzentrum St. Markus im Hamburger Stadtteil Hoheluft . Anwesend waren über 40 Damen und Herren aus dem gesamten Bundesgebiet.
Nach einem Grußwort durch Birgit Stöver, Mitglied der Hamburger Bürgerschaft und BIV-Mitglied, galt es, eine 12 Punkte umfassende Tagesordnung abzuarbeiten. Im Mittelpunkt standen dabei ausführliche Tätigkeitsberichte des Vorstandes und des Geschäftsführers. Vorstandsvorsitzender Bernd Heinemann gab dabei tiefe Einblicke in das Vereinsleben und ging ebenso auf interne Entwicklungen wie auf Aktivitäten der BIV in der Öffentlichkeit ein. Kassenwart Roland Fischer erstattete detailliert Bericht über die Finanzen des Vereins, und Geschäftsführer Jürgen Hermann konzentrierte sich auf die Mitgliederentwicklung seit Vereinsgründung. Nach einem weiteren Bericht der Kassenprüfer erteilte die Mitgliederver-sammlung Vorstand und Geschäftsführung einstimmig Entlastung.
In der Folge wurden die bisherigen sieben Vorstandsmitglieder jeweils einstimmig für weitere drei Jahre gewählt. Sie dankten für das damit zum Ausdruck gebrachte Vertrauen und versicherten, sich auch künftig mit aller Kraft für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der BIV einzusetzen. Für ein weiteres Jahr wurden die Herren Klaus Moldenhauer und Friedhelm Ochs als Rechnungsprüfer wiedergewählt.
Auf Vorschlag des Vorstandes beschloss die Mitgliederversammlung ferner einen 1. Nachtrag zur Beitragsordnung und einen 2. Nachtrag zur Vereinssatzung. Zum einen wurde damit festgelegt, dass Mitgliedsbeiträge ab sofort jeweils im letzten Kalendervierteljahr eingezogen werden. Zum anderen wurde im Vereinsnamen aus Gründen der Klarstellung der Zusatz „der Versicherten“ eingefügt. Der komplette Name des Vereins lautet demnach „BARMER Interessenvertretung der Versicherten, unabhängige Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen, RentnerInnen und sonstigen Versicherten in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung e. V.“. Er erlangt Gültigkeit nach Eintragung ins Berliner Vereinsregister, die beantragt ist.