Die Interessen unserer Versicherten stehen im Mittelpunkt unseres Handelns.
Zahlreiche Entscheidungen, die der Verwaltungsrat trifft, beziehen sich auf die gesamte Versichertengemeinschaft der BARMER. Die 20 ehrenamtlichen Widerspruchsausschüsse der Selbstverwaltung beschäftigen sich jedoch intensiv mit individuellen Einzelfällen. Sie überprüfen Entscheidungen der Kranken- und Pflegekasse, gegen die Versicherte Widerspruch eingelegt haben. Die Überprüfung durch die sachkundigen Ausschüsse erspart so manches langwierige Sozialgerichtsverfahren – und sie erfolgt rasch und kostenlos.
Die 20 Widerspruchsausschüsse sind mit jeweils vier Mitgliedern und vier persönlichen Stellvertretern und Stellvertreterinnen besetzt. Wöchentlich setzen sich die Ausschussmitglieder zusammen und entscheiden über die Widersprüche. Zuvor haben sie jeweils zwei Wochen Zeit, sich in ihrer Freizeit sorgfältig mit den Sachverhalten vertraut zu machen und sich ein Urteil über die Entscheidungen der BARMER Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu bilden.
Die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse üben diese Aufgabe ehrenamtlich aus. Vorgeschlagen werden sie von den jeweiligen Fraktionen des Verwaltungsrates, der sie auch wählt.
Diese Mitglieder der BARMER Interessenvertretung engagieren sich in den Widerspruchsausschüssen der BARMER: